Wenn eine Photovoltaik-Anlage durch Blitz- und Überspannungsimpulse oder aufgrund von mangelhafter Leitungsführung ausfällt, kann der finanzielle Schaden schnell hoch werden. Dazu trägt neben den Reparaturkosten auch der Ausfall der Einspeisevergütung bei. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. formuliert in der VdS-Richtlinie 2010 konkrete Empfehlungen für. „Gebäude mit PV-Anlagen mit mehr als 10 kWp Leistung“.

Diese Gebäude sollten mit einer äußeren Blitzschutz-Anlage der Schutzklasse 3 und Maßnahmen zum inneren Überspannungsschutz ausgerüstet werden. Nur so können Schäden minimiert bzw. verhindert werden.

Blitzschutz

Die PV-Anlage sollte möglichst durch eine getrennte, auf Abstand installierte Fangeinrichtung vor einem direkten Blitzeinschlag geschützt werden. Wenn aufgrund des fehlenden Trennungsabstandes ein direkter Anschluss unvermeidbar ist, muss die Anlage zusätzlich durch geeignete Blitzstrom- und Überspannungsschutzgeräte vor eingekoppeltem Blitzstrom geschützt werden. Es ist unbedingt notwendig, das Blitzschutz-System und die PV-Anlage aufeinander abzustimmen, um die Funktion der Blitzschutz-Anlage zu gewährleisten und Verschattungen der PV-Anlage zu vermeiden. Auch vorhandene Schutzmaßnahmen (z. B. eine Einteilung in Brandabschnitte) müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
Wird eine PV-Anlage auf einem öffentlichen Gebäude errichtet, müssen zusätzlich die Blitzschutzforderungen der Landesbauordnung (LBO) erfüllt werden. Die Installation der PV-Anlage darf den äußeren Blitzschutz als Teil des Personen- und Gebäudebrandschutzes nicht beeinträchtigen.